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Prüferin (m/w/d)
München
Aktualität: 17.12.2024

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17.12.2024, Technische Universität München (TUM)
München
Prüferin (m/w/d)
Über uns:
Die Technische Universität München (TUM) steht für den wissenschaftlichen Fortschritt in Deutschland. Die Universität garantiert hochrangigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein exzellentes Umfeld für Forschung und Lehre sowie jungen Menschen ein optimales Ausbildungsportfolio. Dazu werden erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt. Eine Aufgabe der Stabsstelle Interne Revision der TUM ist es, die vom Bayerischen Gesetzgeber vorgeschriebenen haushaltsrechtlichen Prüfungen durchzuführen und damit zur ordnungsmäßigen Verwendung dieser öffentlichen Mittel beizutragen.
Aufgaben:
  • Durchführung der haushaltsrechtlichen Prüfungen an der Technischen Universität München, im Wesentlichen
  • Prüfung der Zahlstellen
  • Prüfung der für die Kreditkartenabrechnung zuständigen Stellen
  • Prüfung der Verfahrensabläufe und der Einhaltung der Dienstanweisung zum Integrierten Haushalts und Kassenverfahren (IHV)
  • Sonderauswertungen und Sonderaufgaben nach Vorgabe der Leitung
  • Assistenz für die Leitung der Stabsstelle Interne Revision
Qualifikationen:
  • Sie haben die 2. Qualifikationsebene der Beamtenfachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. eine Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine Fachprüfung I erfolgreich abgeschlossen bzw. eine adäquate abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit Erfahrung im universitären Umfeld vorzuweisen.
  • Sie arbeiten gerne mit Zahlen, gehen sicher mit MS-Office um, sind diskret und integer, lieben es, selbstständig zu arbeiten und sind dabei äußerst zuverlässig.
  • Sie verfügen über ein sicheres Auftreten und sind kommunikationsstark.
  • Sie können sich vorstellen, neben der Büroarbeit Prüfungen vor Ort in den einzelnen Organisationseinheiten
  • Der TUM in München und im Münchner Umland durchzuführen.
  • Sie schätzen die Arbeit in einem kleinen Team und können sich ihre Tätigkeit im universitären Umfeld als
  • Bereichernd vorstellen.
  • Sie verbinden mit dem Begriff »Haushaltsrecht« den positiven Aspekt, mit Geldern des Steuerzahlers sorg fältig umzugehen.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Wir bieten:
  • ... ein sicheres Arbeitsumfeld im Angestelltenverhältnis, einen kollegialen und wertschätzenden Umgang in einem kleinen Team, Einarbeitung in die einzelnen Aufgabenbereiche durch die bisherige Stelleninhaberin und die Leitung der Stabsstelle, Fortbildungen im universitätseigenen Weiterbildungsinstitut und beim Landesamt für Finanzen, eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit ab 30 Stunden pro Woche, Bezahlung nach TV-L Entgeltgruppe E8, mit der Möglichkeit zur Weiterentwicklung nach TV-L Entgeltgruppe E9a, einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen von München (Museumsviertel), beste Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und vieles mehr, beispielsweise:
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zu Homeoffice
  • Jahressonderzahlung
Unser Kontakt:
Technische Universität München Ansprechperson: Petra Lörz, Leitung Stabsstelle Interne Revision, Technische Universität München, Arcisstraße 21 80333 München
Weitere Informationen:
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen Ihrer Bewerbung um eine Stelle an der Technischen Universität München (TUM) übermitteln Sie personenbezogene Daten. Beachten Sie bitte hierzu unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung https://portal.mytum.de/kompass/datenschutz/Bewerbung/ . Durch die Übermittlung Ihrer Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise der TUM zur Kenntnis genommen haben.

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