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Fortbildung zur­­/­­zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) 14.11.2024 Kreis Segeberg Bad Segeberg
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Informationen zur Anzeige:

Fortbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 14.11.2024

Anzeigeninhalt:

14.11.2024, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Fortbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
Aufgaben:
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen. Das Fachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene besteht zurzeit aus 21 Mitarbeiter*innen. Das Team dieses Fachgebietes ist für die Sicherstellung der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren und für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreisgebiet Segeberg verantwortlich. Ziel ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Eigenverantwortliche Durchführung von Betriebskontrollen und amtlichen Probenahmen im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - zum größten Teil im Außendienst Bearbeitung der damit verbundenen verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Verfahren Beratung von Gewerbetreibenden und Verbraucher*innen
Qualifikationen:
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Basis des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung (Handwerksmeister*in) oder als Techniker*in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder Ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom oder Bachelor) in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, Hygiene, Veterinärhygiene oder Ökotrophologie) Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen Und darüber hinaus idealerweise Berufserfahrung mit Lebensmitteln sowie bei Eigenkontrollen im Lebensmittelbereich Kenntnisse der Warenkunde, des Lebensmittelrechts und der Lebensmitteltechnologie Ein sicheres Auftreten, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Flexibilität sowie eine selbständige Arbeitsweise Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen und die Fähigkeit sich in weitere spezifische EDV-Programme einzuarbeiten.

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