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Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Heilpädagogischen Arbeitsbereich für den Standort in Stockheim (W6)
Stockheim
Aktualität: 17.02.2025
Anzeigeninhalt:
17.02.2025, Rurtalwerkstätten Lebenshilfe Düren gemeinnützige GmbH
Stockheim
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Heilpädagogischen Arbeitsbereich für den Standort in Stockheim (W6)
Über uns:
Mit rund 1200 Mitarbeitern an 8 Standorten sind wir einer der größten Arbeitgeber im Kreis Düren. Als anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung leben wir Inklusion und fördern jede/n Einzelne/n individuell und personenzentriert. Wir setzen uns täglich dafür ein, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben unter den besten Konditionen zu ermöglichen.
Gemeinsam schaffen wir Perspektiven.
Aufgaben:
- Individuelle Förderung und Betreuung unserer Beschäftigten
- Planung und Durchführung individueller Förderangebote
- Mitwirkung bei der Erstellung von Teilhabeplänen im berufsbegleitenden und sozialen Bereich
- Begleitung am Arbeitsplatz und individuelle Unterstützung bei den Arbeitsabläufen
- Unterstützung bei lebenspraktischen Anforderungen unserer Beschäftigten
- Unterstützung der Pflegefachkräfte bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen
Qualifikationen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagoge*in, Ergotherapeut*in oder Arbeitserzieher
- Sensibilität im Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsbilder
- Flexibilität und Einfühlungsvermögen
Wir bieten:
- Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit
- Einen Arbeitsvertrag im Rahmen des TVöD - Sozial u. Erziehungsdienst
- Keine Schicht- und Wochenenddienste, Gleitzeitmodell
- Eine betriebliche Altersvorsorge (RZVK)
- 30 Tage Urlaub + bis zu 4 Tage zusätzlicher Urlaub möglich
- Job-Rad-Leasing
- Betriebskantine
- Kostenfreie Parkplätze
- Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt unser Betrieb geschlossen (Urlaub)
Unser Kontakt:
Weitere Informationen über uns: www.rurtalwerkstaetten.de
Weitere Informationen:
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht; die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes finden Berücksichtigung.
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